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Kinder und Jugenduntersuchungen |
| | Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.
Kinder und Jugenduntersuchungen
| Untersuchung |
Alter |
Geschlecht |
Häufigkeit |
Anmerkungen |
| U-Untersuchungen |
von der Geburt bis zum Alter von 6 Jahren |
Mädchen und Jungen |
die Früherkennungs-
maßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt neun Untersuchungen (U1 bis U9) |
- Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt vorgenommen. Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes wird bei den Untersuchungen geprüft. Ärztinnen und Ärzte achten also u.a. auf:
- Störungen in der Neugeborenenperiode
- Angeborene Stoffwechselstörungen (erweitertes Neugeborenen-Screening)
- Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
- Sinnes-, Atmungs-, Verdauungsorgane
- Zähne, Kiefer, Mund
- Skelett und Muskulatur |
| J-Untersuchungen |
zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr |
Mädchen und Jungen |
eine Untersuchung |
- Anamnese u.a. auf:
- auffällige seelische Entwicklungen/ Verhaltensstörungen
- gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
- Schulleistungsprobleme
- Klinisch-körperliche Untersuchungen u.a.:
- Erhebung der Körpermaße
- Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
- Erkrankungen der Hals-, Brust-und Bauchorgane |
Quelle: www.die-gesundheitsreform.de
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