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Gesetzliche Krebsvorsorge bei Frauen |
| | Krebsvorsorgeprogramm
Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen sind kostenlos. Zu ihnen gehören:
Früherkennung Krebs
| Untersuchung |
Alter |
Häufigkeit |
Anmerkungen |
| Genitaluntersuchung (Genitalkerebs) |
ab dem
20. Lebensjahr |
jährlich |
- gezielte Anamnese (z.B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
- Inspektion des Muttermundes
- Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
- gynäkologische Tastuntersuchung
- Beratung über das Ergebnis |
| Brust- und Hautuntersuchung |
ab dem
30. Lebensjahr |
jährlich |
- gezielte Anamnese (z.B. Fragen nach Veränderungen/Beschwerden)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
- Beratung über das Ergebnis |
Dickdarm- und Rektum-
untersuchung |
ab dem
50. Lebensjahr |
jährlich |
- gezielte Beratung
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)
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| Darmspiegelung |
ab dem
55. Lebensjahr |
alle zwei Jahre |
- gezielte Beratung
- zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre
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| Mamographie-Screening |
ab dem
50. Lebensjahr bis zum
69. Lebensjahr |
alle zwei Jahre |
- Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit
- Information
- Röntgen der Brüste durch Mammographie
- Beratung über das Ergebnis
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Quelle: www.die-gesundheitsreform.de
Reicht es aus?
Ob das gesetzliche Krebsvorsorgeprogramm ausreicht, darüber sind sich die Experten nicht einig. Dr. Gerda Enderer-Steinfort vom Berufsverband der Frauenärzte Nordrhein meint:
"Das ist ein Umfang, der dem Standard der Medizin von heute nicht mehr entspricht." Es fehlten vor allem Ultraschalluntersuchungen der Brust (für jüngere Patientinnen), der Eierstöcke und der Gebärmutter.
Diese Maßnahmen bekommen aber Privatpatientinnen als Früherkennungsuntersuchung von ihren Kassen erstattet. Gesetzlich Versicherte erhalten sie mit der Chipkarte, sobald ein Verdacht auf Krebs vorliegt.
Nach Meinung der Krankenkassen genügen die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen. Die Methoden seien hinreichend überprüft worden und gelten als sinnvoll. Andere Untersuchungen wie z. B. der Sono-Check seien mit mehr Risiken als Nutzen verbunden, weshalb sie nicht ins Vorsorgeprogramm gehörten. Auch die Deutsche Krebshilfe teilt diese Ansicht. Ihr Geschäftsführer Gerd Nettekoven warnt vor zusätzlichen privaten Leistungen. Sie können zu einer Überdiagnostik und zu unnötigen Therapien führen.
Gesundheitsreform - alles beim Alten
Entgegen der Befürchtung vieler Frauen hat sich durch die Gesundheitsreform bei der Krebsvorsorge nichts geändert. Für das reine Früherkennungsprogramm ist auch keine Praxisgebühr fällig. Verbindet die Patientin den Vorsorgetermin mit einer zusätzlichen Beratung z. B. zum Thema Wechseljahre oder Verhütung, muss sie aber doch 10 Euro Praxisgebühr entrichten.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Experten der Gynäkologie
Quelle: wdr2/quintessenz | | |
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