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Arzneimittel – Kostenübernahme

 
Patientenbrief der Kassenärztlichen Vereigigung Nordrhein
die Gesundheitsreform bringt in diesem Jahr viele Veränderungen mit sich. Dies gilt besonders für den Bereich der Versorgung mit Arzneimitteln. Betroffen sind die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten und die niedergelassenen Ärzte.


Rezeptfreie Arzneimittel selbst bezahlen
Die Kosten vieler Arzneimittel müssen Patienten seit Beginn des Jahres 2004 selber bezahlen, weil sie nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnet werden dürfen. Dazu zählen vor allem die rezeptfreien Arzneimittel wie Heuschnupfenmittel, die meisten Cremes und Salben zur Behandlung von Pilzinfektionen oder Venensalben. Auch die Kosten so genannter Life-Style-Präparate haben Patienten komplett selbst zu tragen.

Geändert wurden auch die Zuzahlungen. Diese sind seit Jahresbeginn nicht an die Packungsgröße gekoppelt, sondern richten sich nach dem Preis. Die Zuzahlung wird umso höher, je teurer das Präparat ist. Die Obergrenze liegt bei 10 Euro.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bemühen sich, die Einschränkungen, die die Gesundheitsreform nach sich zieht, so gering wie möglich zu halten. Dies ist vor allem bei den Zuzahlungen möglich. Um die so gering wie möglich zu halten, wählen Ärzte gezielt preisgünstige Arzneimittel aus. Dies ist bei gleich guter Qualität möglich, weil oft eine große Auswahl wirkstoffgleicher Präparate zur Verfügung steht – die Preise aber sehr unterschiedlich sein können.

Trotzdem: Einige der neuen Regelungen werden Sie vielleicht schmerzlich treffen. Wir möchten Sie deshalb auf die wichtigsten Veränderungen aufmerksam machen. Bitte bedenken Sie: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat die Gesetze nicht gemacht.


Weitere Informationen zu diesem Thema:

» Rezeptfreie Arzneimittel
» Life-Style-Medikamente
» Schutz für Schwerkranke
 
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