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Kostenerstattung der Katarakt-Operation / IOL |
| | Erstattungssituation Katarakt-Operation / IOL
Die Behandlung des Grauen Star durch operativen Einsatz einer Intraokularlinse ist grundsätzlich eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die medizinische Indikation einer Katarakt erfolgt ab einem Visus von 0,6, d.h. ab einer Verschlechterung des Sehvermögens auf 60%.
Da die gesetzlichen Kassen nur die "medizinisch ausreichende Behandlung" sicherstellen dürfen , kommen im Zuge der Kataraktoperation standardmäßig monofokale Intraokularlinsen zum Einsatz, die zu über 75 % aus faltbarem Acrylat bestehen und einen UV-Filter enthalten. Patienten können im Anschluss an die OP in der Ferne scharf sehen, benötigen jedoch für den Nah- und Zwischenbereich eine Brille. Oftmals ist die Anschaffung einer Gleitsichtbrille erforderlich, die auf einer nach oben hin offenen Skala durchaus bis zu 1000 Euro kosten kann . Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an diesen Kosten nicht.
Intraokularlinsen mit innovativem Zusatznutzen, wie z. B. Multifokallinsen zur Erzielung einer Brillenfreiheit auch im Nahbereich, werden aufgrund ihres höheren Preises von 500 - 600 Euro nicht von gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Entscheidet sich der gesetzlich versicherte Patient für die Implantation einer Multifokallinse der neuen Generation, zahlt er diese derzeit (!) komplett selbst – also nicht nur die Differenz zur Standardlinse! Darüber hinaus müssen auch die anfallenden Operations- und Medikationskosten in Gänze vom Patienten übernommen werden – und dass, obwohl der Implantations-Eingriff absolut identisch ist! Eine Zuzahlungsregelung, wie man sie von der zahnärztlichen Behandlung kennt , ist im Regelwerk der gesetzlichen Kassen nicht vorgesehen.
Die Implantation einer Multifokallinse mit ReSTOR-Technologie ist eine Privatleistung und kostet den gesetzlich versicherten Patienten zwischen 2.000 bis 2.500 Euro pro Auge. Die Erstattungsregelung wird allerdings regional unterschiedlich gehandhabt, die definitiven Kosten sollten Patienten bei der lokalen Niederlassung ihrer jeweiligen Krankenkasse erfragen.
Privatversicherten Patienten wird eine multifokale ReSTOR-Linse in der Regel erstattet.
Aktuell: Bzgl. der Erstattung so genannter Sonderlinsen, also Intraokularlinsen, die das Tragen einer Brille überflüssig machen, zeichnet sich derzeit eine Änderung ab: Fachleute rechnen mit einer Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nach der die OP-Kosten einer Katarakt-Operation unabhängig von der gewählten Linse von den gesetzlichen Kassen übernommen und nur noch die Kosten der Sonderlinse vom Patienten selbst getragen werden müssen.
weitere Informationen:
www.brille-im-Auge.de
oder
über die Hotline-Nr. 01805-999691 (12 Cent/Min)
oder
www.refraktiv.com
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